Lizenzbestimmungen für conova Services

conova stellt Softwarelizenzen (Service Provider Lizenzen) auf monatlicher Mietbasis laut den Bedingungen der jeweiligen Hersteller zur Verfügung.

Änderungen (Preisanpassungen, Änderungen am Lizenzmodell, Produktabkündigungen, ..), welche vom Software-Hersteller durchgeführt werden, werden an den Kunden weitergegeben. conova lizenziert die angebotene Software nach den Angaben des Kunden.

Im Falle von Lizenzstreitigkeiten mit dem Hersteller hält der Kunde conova schad- und klaglos. Der Kunde stimmt ausdrücklich zu, dass bei Lizenzprüfungen von conova durch Dritte oder bei Lizenzmeldungen von conova an Dritte, conova sämtliche relevanten Informationen des Kunden verwenden und an den jeweiligen Softwarehersteller bzw. durch diese beauftragte Prüfungsorganisationen weitergeben darf.

Der Kunde hat conova entsprechende Informationen zur Verfügung zu stellen. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass conova im Falle einer Verletzung dieser Pflicht sämtliche Systeme des Kunden innerhalb von 8 Wochen außer Betrieb setzen und den Vertrag mit der Außerbetriebssetzung terminieren kann.

Besondere Bestimmungen für Microsoft: Es gelten die Microsoft Lizenzbedingungen in der jeweils gültigen Fassung (aktuell zu finden unter: www.microsoft.com/licensing).

Lizenzen im Eigentum des Kunden dürfen nur unter bestimmten Voraussetzungen auf einer „shared Infrastruktur“ betrieben werden (license mobility).

Bestimmte Microsoft Produkte können auf shared Hardware ausschließlich über SPLA (Service Provider License Agreement) oder CSP (Cloud Solution Provider) bei conova lizenziert werden.

Sollte aus einer TopCloud Teststellung ein Auftrag entstehen, müssen Microsoft Lizenzen, die von conova auf Basis SPLA oder CSP lizenziert werden, ab Installationsdatum bezahlt werden.