Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen

conova communications GmbH

1. Allgemeines

1.1      Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Lieferungen und Dienstleistungen, die die conova communications GmbH (im Folgenden „Auftragnehmer“ genannt) gegenüber dem Kunden erbringt. Die in diesen Geschäftsbedingungen verwendeten personenbezogenen Bezeichnungen wie z. B. Auftragnehmer, Konsument, etc. umfassen Männer und Frauen gleichermaßen.

1.2       Der Auftragnehmer schließt Verträge ausschließlich auf Grundlage dieser AGB ab. Etwaige Geschäftsbedingungen des Kunden werden ausdrücklich ausgeschlossen. Als Vertragsbestandteile gelten in nachfolgender Reihenfolge:

a) die schriftliche Vereinbarung, durch die der Vertrag zustande kommt (z. B. Vertrag, Auftragsbestätigung);
b) diese AGB;
c) die jeweiligen Produktdatenblätter sowie dazugehörige als Vertragsbestandteil vereinbarten Leistungsbeschreibungen und Anforderungsunterlagen (z. B. SLA).

In Katalogen, Prospekten, etc. enthaltene Angaben sind nur maßgeblich, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart werden. Entgegenstehende AGB des Kunden gelten nur, wenn sich der Auftragnehmer diesen ausdrücklich und schriftlich unterworfen hat.

1.3      Diese AGB gelten auch für künftige Geschäfte zwischen den Vertragspartnern, auch wenn bei künftigem Vertragsabschluss darauf nicht nochmals Bezug genommen werden sollte. Diese Bestimmung gilt nicht für Verbrauchergeschäfte.

1.4      Die allfällige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen lässt die Geltung der übrigen AGB unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame, die ersterer nach deren Sinn und Zweck wirtschaftlich und rechtlich am nächsten kommt. Änderungen der AGB werden dem Kunden mitgeteilt. Sie gelten als genehmigt, wenn der Kunde nach Erhalt dieser Mitteilung nicht in einer Frist von vier Wochen schriftlich Widerspruch erhebt.Bei Vertragsverhältnissen mit Verbrauchern ist dies nur anzuwenden, wenn der Verbraucher bei Beginn der hierfür vorgesehenen Frist auf die rechtliche Bedeutung der Unterlassung eines schriftlichen Widerspruchs ausdrücklich hingewiesen wurde. Die AGB sowie sämtliche Vertragsformulare können beim Auftragnehmer unentgeltlich bezogen werden. Die aktuellen AGB des Auftragnehmers werden auf seiner Website unter www.conova.com veröffentlicht.

1.5      Ein Vertragsverhältnis zwischen den Vertragspartnern gilt als geschlossen, wenn der Auftragnehmer nach Zugang von Bestellung, Auftrag oder Angebot eine schriftliche Bestätigung, oder eine Lieferung an die vom Auftragnehmer zuletzt bekannt gegebene Anschrift abgesandt, oder mit der tatsächlichen Leistungserbringung begonnen hat.

1.6      Hat ein Verbraucher seine bei Abschluss eines Verbrauchergeschäftes gerichtete Vertragserklärung nicht in den vom Auftragnehmer für seine geschäftlichen Zwecke dauernd benutzten Räumen oder auf einer Messe abgegeben und die geschäftliche Verbindung mit den Auftragnehmer nicht selbst angebahnt und sind dem Zustandekommen des Vertrages Besprechungen zwischen Kunden und Auftragnehmer vorausgegangen, so ist er gemäß den maßgeblichen Bestimmungen des KSchG berechtigt, vom Vertragsanbot bis zum Zustandekommen des Vertrages oder danach binnen 14 Tagen zurückzutreten. Diese Frist beginnt frühestens ab Zustandekommen des Vertrages zu laufen. Die Erklärung des Rücktritts ist an keine bestimmte Form gebunden. Die Rücktrittsfrist ist gewahrt, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb der Frist abgesendet wird.

1.7      Im Übrigen werden Verbraucher darauf hingewiesen, Punkt 18 dieser AGB zu beachten.

2. Preise und Zahlung

2.1      Sofern nichts anderes vereinbart ist, gelten die im Anbot oder Bestellformular/in der dem Vertrag zugrunde liegenden Preisliste angeführten Preise. Diese Preise verstehen sich mangels gegenteiliger Regelung exklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer. Gegenüber Verbrauchern werden Bruttopreise angegeben.

2.2      Der Auftragnehmer behält sich bei einer Änderung der, der Kalkulation zugrundeliegenden, Kosten eine Änderung des Entgelts vor. Bei der Bereitstellung der vereinbarten Services arbeitet conova mit Drittanbietern zusammen. Deren Preise unterliegen mitunter starken Schwankungen, auf die conova keinen Einfluss hat und die von conova an den Auftraggeber weiterverrechnet werden. Aus diesem Grund ist conova berechtigt, die Preise der angebotenen Services jederzeit mit einer Ankündigungszeit von mindestens 6 Monaten abzuändern, sofern es sich beim Auftraggeber nicht um einen Verbraucher handelt. Sollte die Preissteigerung mehr als 10 % betragen, so erhält der Auftraggeber eingeschränkt auf den jeweiligen Service ein außerordentliches Kündigungsrecht. Die Inanspruchnahme des außerordentlichen Kündigungsrechts muss durch den Auftraggeber innerhalb von 3 Monaten ab Ankündigung schriftlich bekanntgegeben werden. Preissteigerungen bis zu 10 % sind vom Auftraggeber als zumutbar hinzunehmen. Bei Kostensenkungen wird conova die Preise entsprechend ermäßigen, soweit diese Kostensenkungen nicht durch Kostensteigerungen bei einer anderen Kostenart ganz oder teilweise ausgeglichen werden.

Für Verbraucher gilt: Sollten sich die zugrundeliegenden Kosten durch Umstände, die durch den Auftragnehmer nicht beeinflussbar sind, verändern, erhöht bzw. senkt sich das betroffene Entgelt entsprechend; eine Entgelterhöhung darf für Verbraucher jedoch nicht für Leistungen verlangt werden, die innerhalb von zwei Monaten nach Vertragsabschluss zu erbringen sind.

2.3      Weiters behält sich der Auftragnehmer gegenüber Unternehmern, unbeschadet allfälliger Schadenersatzansprüche und vorbehaltlich des Rechtes zur vorzeitigen Vertragsauflösung, ein jederzeitiges und sofortiges Preisänderungsrecht vor, wenn es zu einer ungewöhnlich hohen Abfrage von, beim Auftragnehmer liegenden Webseiten des Kunden oder zu ungewöhnlich hohen Datentransfers bei unlimitierten Zugängen des Kunden kommt.

Leistungen vom Auftragnehmer bzw. dessen Subauftragnehmer können auch variabel (nach Bedarf/Verbrauch) abgerechnet werden. Diese dynamische Abrechnung erfolgt im Nachhinein (im Regelfall monatlich).

Der Auftragnehmer ist berechtigt, allfällige Preisdifferenzen an die Parteien weiterzugeben. Im Falle der Vertragsauflösung durch den Kunden gilt Punkt 2.3 sinngemäß.

2.4      Sofern nicht anders vereinbart, sind Zahlungen prompt bei Rechnungserhalt ohne Abzüge fällig. Die Verrechnungstermine ergeben sich aus dem Vertrag oder aus Auftrag bzw. Bestellung. Im Zweifel können einmalige Kosten unmittelbar nach Vertragsabschluss bzw. Lieferung, laufende verbrauchunabhängige Kosten monatlich im Voraus, laufende verbrauchabhängige Kosten monatlich im Nachhinein, verrechnet werden.

2.5      Der Auftragnehmer ist berechtigt, Fakturen in elektronischer Form zu übermitteln.

Für die Abrechnung von Services können automatisierte Tools zum Einsatz kommen. conova ist berechtigt, Services dynamisch abzurechnen, d.h. Mengen- und Preisänderungen sind möglich. Die Mengenänderungen basieren auf den in den Systemen von conova hinterlegten Werten. Preisanpassungen erfolgen nach den in 2.2. definierten Regeln, außer es handelt sich um Softwarelizenzen. Diese werden entsprechend den Änderungen der Softwarelieferanten angepasst. In manchen Fällen ist für die automatisierte Abrechnung die Installation eines geeigneten Tools notwendig. Dies wird conova dem Auftraggeber entsprechend kommunizieren. Der Auftraggeber hat die Installation von Abrechnungstools zu akzeptieren oder muss diese ggf. nach Anleitung von conova selbst durchführen (z.B. bei TopCloud). Akzeptiert der Auftraggeber dies nicht, ist conova berechtigt, den dadurch entstehenden erhöhten Aufwand gesondert in Rechnung zu stellen oder die allenfalls dadurch unmöglich werdende Leistungserbringung einzustellen, ohne dass dem Auftraggeber dadurch Ansprüche, insbesondere ein Schadenersatz, gebühren. Dies gilt nicht für Verbraucher.

2.6      Der Auftragnehmer ist bei Zahlungsverzug eines Unternehmerkunden berechtigt, sämtliche zur zweckmäßigen Rechtsverfolgung notwendigen Kosten sowie die gesetzlichen Unternehmerverzugszinsen ab dem Tag des Verzuges zu verrechnen. Weiters ist der Auftragnehmer berechtigt, eine Entschädigung für Betreibungskosten gemäß § 458 UGB bei Zahlungsverzug zu verrechnen.

2.7      Bei Bezahlung mittels Kreditkarte hat der Kunde dafür Sorge zu tragen, dass die Kreditkarte nicht gesperrt oder abgelaufen ist, widrigenfalls daraus entstehende Verzögerungen bei der Bezahlung zu seinen Lasten gehen und Verzugszinsen auch in diesem Fall verrechnet werden können. Der Auftragnehmer geht davon aus, dass der Kunde seine Kreditkarte rechtzeitig vor Ablauf verlängert.

2.9      Rechte des Kunden, seine vertraglichen Leistungen nach § 1052 ABGB zur Erwirkung oder Sicherstellung der Gegenleistung zu verweigern, sowie überhaupt seine gesetzlichen Zurückbehaltungsrechte, sind ausgeschlossen. Diese Bestimmung gilt nicht für Verbrauchergeschäfte.

2.8      Die Gegenverrechnung mit offenen Forderungen gegenüber dem Auftragnehmer und die Einbehaltung von Zahlungen aufgrund behaupteter, aber vom Auftragnehmer nicht anerkannter Forderungen des Auftraggebers, sind ausgeschlossen.

In Abänderung dieses Punktes gilt für Verbrauchergeschäfte: Die Aufrechnung mit offenen Forderungen gegenüber dem Auftragnehmer ist nur möglich, sofern entweder der Auftragnehmer zahlungsunfähig ist, oder die wechselseitigen Forderungen in einem rechtlichen Zusammenhang stehen, oder die Gegenforderung des Vertragspartners gerichtlich festgestellt, oder vom Auftragnehmer anerkannt worden ist.

Aus triftigen Gründen hat der Kunde dem Auftragnehmer Sicherstellung durch eine Vorauszahlung in Höhe von zwei Monatsrechnungen (bei Dauerschuldverhältnissen) oder durch einen Bankgarantiebrief eines inländischen Geldinstitutes bzw. eine entsprechende Vorauszahlung (bei Einzelprojekten) zu leisten. Der Auftragnehmer ist berechtigt, sich nach einmaliger Mahnung aus der Sicherheit nach den gesetzlichen Verwertungsbestimmungen bezahlt zu machen.

3. Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht

3.1      Der Kunde ist zur Aufrechnung gegen Forderungen des Auftragnehmers und zur Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes nicht berechtigt.

4. Vertragsdauer

4.1      Zwischen den Vertragspartnern abgeschlossene Verträge über den laufenden Bezug von Dienstleistungen oder sonstigen Dauerschuldverhältnissen sind auf unbestimmte Zeit oder bestimmte Zeit abgeschlossen. Verträge auf unbestimmte Zeit können von beiden Vertragspartnern unter Einhaltung einer zwölfmonatigen Kündigungsfrist schriftlich oder elektronisch aufgekündigt werden. Im Fall eines Vertragsverhältnisses auf bestimmte Zeit verlängert sich dieses automatisch jeweils um die ursprüngliche Vertragsdauer, sofern es nicht von einem Vertragspartner durch schriftliche oder elektronische Kündigung unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist aufgekündigt wird.

Verbraucher werden auf ihr Kündigungsrecht und die im Fall der Nichtausübung eintretenden Rechtsfolgen (Vertragsverlängerung) ausdrücklich und rechtzeitig hingewiesen werden. Ist keine Vereinbarung über einen Kündigungsverzicht getroffen, sind auf unbestimmte Zeit geschlossene Verträge unter Einhaltung einer zweimonatigen Kündigungsfrist zum Monatsletzten schriftlich kündbar. Verbrauchern steht bei Verträgen, die auf unbestimmte Zeit oder für einen fixen Zeitraum von über ein Jahr abgeschlossen worden sind, jedenfalls ein gesetzliches Kündigungsrecht unter Einhaltung einer zweimonatigen Frist zum Ablauf des ersten Jahres zu.

Die nachstehend angeführten Rechte des Auftragnehmers bei Zahlungsverzug des Kunden bleiben davon unberührt.

4.2      Die Einhaltung der vereinbarten Zahlungstermine ist wesentliche Bedingung für die Durchführung der Leistungen durch den Auftragnehmer. Der Auftragnehmer ist daher bei Zahlungsverzug nach erfolgloser Mahnung auf schriftlichem oder elektronischem Wege unter Setzung einer Nachfrist von zwei Wochen nach seinem Ermessen zur Dienstunterbrechung oder zur Auflösung des Vertragsverhältnisses mit sofortiger Wirkung berechtigt.

4.3      Der Auftragnehmer ist weiters zur sofortigen Vertragsauflösung oder Dienstunterbrechung bzw. -abschaltung berechtigt, wenn ihm das Verhalten des Kunden oder ihm zuzurechnender Personen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses unzumutbar macht, insbesondere wenn der Kunde seine Verpflichtungen verletzt.

Die Entscheidung zwischen Vertragsauflösung einerseits, bloße Dienstunterbrechung bzw. -abschaltung andererseits, liegt im freien Ermessen des Auftragnehmers.

4.4      Sämtliche Fälle sofortiger Vertragsauflösung, der Dienstunterbrechung bzw. -abschaltung, die aus einem Grund der, der Sphäre des Kunden zuzurechnen ist, erfolgen, lassen den Anspruch des Auftragnehmers auf das Honorar für die vertraglich vorgesehene Vertragsdauer bis zum nächsten Kündigungstermin und auf die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen unberührt.

4.5      Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei Beendigung des Vertragsverhältnisses, aus welchem Grunde immer, der Auftragnehmer zur Fortsetzung der vereinbarten Dienstleistung nicht mehr verpflichtet ist. Er ist daher zum Löschen gespeicherter oder abrufbereit gehaltener Inhaltsdaten berechtigt beziehungsweise nach den Bestimmungen von DSG/DSGVO unter Umständen verpflichtet.

4.6       Erfolgt die Beendigung des Vertrages aufgrund eines Rücktritts wegen eines Zahlungsverzuges des Kunden, so hat der Kunde vollen Ersatz des dadurch verursachten Schadens zu leisten.

4.7       Der Vertrag kann aus wichtigem Grunde sofort aufgelöst werden. Als wichtiger Grund gelten die Insolvenzeröffnung über das Vermögen des Kunden oder die Abweisung eines Konkurses mangels Masse, beharrliche und wesentliche Verstöße des Kunden gegen die Bestimmungen dieser AGB sowie ein Verhalten des Kunden, welches die Fortsetzung des Vertrages unzumutbar macht. Ein wichtiger Grund liegt auch vor, wenn der Kunde nicht mehr in der Lage ist, seine vertragliche Leistung zu erbringen.

4.8       Für den Fall, dass die Leistungserbringung aufgrund einer geänderten Rechtslage, behördlicher Vorgaben, weil Zulieferer ihre Services einstellen oder weil vertragliche Leistungen aus sonstigen Gründen für conova unmöglich oder unzumutbar werden, behält sich conova das Recht vor, Leistungen einzelner Services abzuändern bzw. Services gänzlich einzustellen, ohne, dass dem Auftraggeber hieraus ein Anspruch, insbesondere auf Schadenersatz, entsteht. Diese Regelung gilt nur für Auftraggeber, die nicht Verbraucher sind. conova ist verpflichtet, Änderungen oder die Einstellung des Service mindestens 6 Monate im Voraus anzukündigen. Der Kunde erhält dadurch ein außerordentliches Kündigungsrecht, welches dieser mindestens 3 Monate vor der Änderung oder Einstellung des Service bekanntgeben muss.

5. Geheimhaltung, Datenschutz und Datensicherheit

5.1      Die Vertragspartner verpflichten sich wechselseitig zur gegenseitigen Vertraulichkeit, insbesondere betreffend Geschäftsinhalte, Konditionen für Dienstleistungen und Produkte und allen Informationen über den Vertragspartner, die durch die Zusammenarbeit bekannt werden.

5.2       Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle Bestimmungen des österreichischen Datenschutzgesetzes (DSG), der Datenschutzgrundverordnung sowie alle sonstigen Bestimmungen, auch solche in anderen Ländern, die auf den Schutz vertraulicher Daten gerichtet sind, strikt einzuhalten, und haftet auch dafür, dass die Mitarbeiter und/oder Subauftragnehmer vom Auftragnehmer diese Bestimmungen, insbesondere im Zusammenhang mit dem Datengeheimnis, einhalten. Es wird diesbezüglich auch auf die Datenschutzerklärung des Auftragnehmers, abrufbar unter www.conova.com/datenschutz verwiesen.

Der Nachweis der Verletzung obliegt dem Kunden.

5.3       Der Auftragnehmer wird ausdrücklich ermächtigt, unter Aufrechterhaltung der Geheimhaltungsverpflichtungen den Kunden als Referenzkunden und das gegenständliche Projekt als Referenzprojekt zu führen.

5.4      Der Auftragnehmer wird alle technisch möglichen und zumutbaren Maßnahmen ergreifen, um die bei ihm gespeicherten Daten zu schützen. Er ist nicht dafür verantwortlich, wenn es Dritten dennoch gelingt, sich auf rechtswidrige Weise Zugang zu den Daten zu verschaffen. Um den notwendigen Schutz der Daten zu gewährleisten, ist der Kunde verpflichtet, seine Zugangsdaten geheim zu halten. Er haftet für alle Schäden, die sich aus der Verletzung dieser Verpflichtung ergeben. Für die Sicherung seiner Daten ist der Kunde, wenn nichts anderes vereinbart wurde, selbst verantwortlich.

5.5       Der Kunde ist grundsätzlich selbst für die Sicherung seiner Daten verantwortlich, es sei denn der Auftragnehmer wird gesondert mit der Durchführung der Sicherung beauftragt. Für den Verlust von Daten oder Programmen haftet der Auftragnehmer nicht, wenn es der Kunde unterlassen hat, entsprechende Datensicherungen durchzuführen und es dadurch zum Datenverlust gekommen ist. Der Kunde hat daher sicherzustellen, dass die Daten, die er auf Infrastruktur des Auftragnehmers speichert, mit Sicherungen wiederhergestellt werden können. Ebenso hat sich der Kunde im Falle einer Kündigung oder Auflösung des Vertrages selbst um die Sicherung seiner Daten zu kümmern. Dies gilt sowohl für den Fall, dass der Kunde die Vertragsbeziehung beendet als auch für den Fall, dass der Auftragnehmer die Vertragsbeendigung wünscht. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die Daten nach Beendigung des Vertrages durch den Auftragnehmer endgültig und unwiderruflich gelöscht werden und eine Wiederherstellung in diesem Falle nicht möglich ist. Weiters nimmt der Kunde zur Kenntnis, dass der Auftragnehmer nicht verpflichtet ist, den Kunden gesondert auf die bevorstehende Löschung hinzuweisen. Sofern der Kunde es wünscht, dass der Auftragnehmer die Daten nach Beendigung der Vertragsbeziehung sichert, so hat er den Auftragnehmer diesbezüglich gesondert schriftlich zu beauftragen, wobei der Auftragnehmer diesen Auftrag schriftlich bestätigen muss, damit er wirksam wird.

6. Besondere Verpflichtungen des Kunden

6.1      Der Kunde wird ausdrücklich auf die Vorschriften des Pornographie-Gesetzes, des Verbotsgesetzes, des Urheberrechtsgesetzes und die weiteren, einschlägigen insbesondere strafgesetzlichen und wettbewerbsrechtlichen Vorschriften hingewiesen, wonach die Vermittlung, Verbreitung und Ausstellung bestimmter Inhalte gesetzlichen Beschränkungen unterliegt bzw. untersagt ist.

Der Kunde verpflichtet sich, alle Rechtsvorschriften zu beachten und gegenüber dem Auftragnehmer die alleinige Verantwortung für deren Einhaltung zu übernehmen.

Der Kunde verpflichtet sich, den Auftragnehmer vollständig schad- und klaglos zu halten, falls letzterer wegen vom Kunden in den Verkehr gebrachter Inhalte in Anspruch genommen wird.

Wird der Auftragnehmer entsprechend in Anspruch genommen, so steht ihm allein die Entscheidung zu, wie er darauf reagiert, ohne dass der für den Inhalt verantwortliche Kunde den Einwand unzureichender Rechtsverteidigung erheben könnte.

6.2      Der Kunde hat insbesondere alle angemessenen Sorgfaltsmaßnahmen zu treffen, um zu verhindern, dass Personen unter 18 Jahren Kenntnis von aufgrund gesetzlicher Vorschriften für sie verbotene Inhalte erlangen.

Der Kunde verpflichtet sich zur Einhaltung der Vorschriften des TKG und der einschlägigen Normen in der jeweils geltenden Fassung, insbesondere der Unterlassung der Verwendung von Telekommunikationsanlagen für anzeigepflichtige Dienste ohne vorherige Anzeige oder für konzessionspflichtige Dienste.

6.3      Der Kunde verpflichtet sich, die vertraglichen Leistungen nicht in einer Weise zu gebrauchen, die zur Beeinträchtigung Dritter führt, oder für den Auftragnehmer oder Dritte sicherheits- oder betriebsgefährdend ist. Verboten sind demnach insbesondere unerbetenes Werben und Spamming (aggressives Direct Mailing via E-Mail) oder jede Benutzung von Services des Auftragnehmers zur Übertragung von Drohungen, Obszönitäten, Belästigungen oder zur Schädigung Dritter; ferner wenn der Kunde einen im Verhältnis zu dem von ihm in Anspruch genommenen Speicherplatz überproportionalen Datentransfer aufweist, oder Leistungseigenschaften über den im Einzelvertrag angeführten Umfang hinaus verwendet.

Der Kunde verpflichtet sich weiters, bei sonstigem Schadenersatz den Auftragnehmer unverzüglich und vollständig zu informieren, falls er aus der Verwendung der vertragsgegenständlichen Dienste gerichtlich oder außergerichtlich in Anspruch genommen wird.

6.4      Der Auftragnehmer ist zur sofortigen Vertragsauflösung und/oder Dienstunterbrechung bzw. -abschaltung berechtigt, wenn ihm das Verhalten des Kunden oder diesem zuzurechnender Personen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses unzumutbar macht, insbesondere wenn der Kunde – seine Verpflichtungen gemäß 6.1 bis 6.3 verletzt oder – trotz Aufforderung störende oder nicht zugelassene Einrichtungen nicht unverzüglich von der Infrastruktur des Auftragnehmers entfernt.

Alle diese Fälle sofortiger Vertragsauflösung, der Dienstunterbrechung bzw. -abschaltung lassen den Anspruch des Auftragnehmers auf das Entgelt für die vertraglich vorgesehene Vertragsdauer bis zum nächsten Kündigungstermin und auf die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen aus dem Fehlverhalten des Kunden unberührt. Die Entscheidung zwischen Vertragsauflösung einerseits, bloße Dienstunterbrechung bzw. -abschaltung andererseits, liegt im freien Ermessen des Auftragnehmers.

6.5      Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass den Auftragnehmer keine uneingeschränkte Verpflichtung zum Datentransport trifft. Keine entsprechende Verpflichtung besteht jedenfalls, wenn sich der Auftragnehmer andernfalls selbst der Gefahr rechtlicher Verfolgung aussetzen würde. Wird dem Auftragnehmer Spamming durch Kunden anderer Provider bekannt, so ist er berechtigt, den Datentransfer zu Kunden anderer Provider vorübergehend zur Gänze zu unterbinden.

6.6      Der Auftragnehmer haftet nicht für Inhalte, die von Dritten über seine Infrastruktur vermittelt werden oder durch die Netzdienste dem Teilnehmer oder Dritten zugänglich werden.

6.7      Sind für die Vertragserfüllung die Bereitstellung von Materialien und Informationen durch den Kunden nötig, hat der Kunde sie dem Auftragnehmer auf Verlangen zur Verfügung zu stellen. Ist der Kunde mit der Bereitstellung dieser Informationen und Unterlagen in Verzug, kann dies zu Verzögerungen bei der Auftragserfüllung führen, die der Auftragnehmer nicht zu verantworten hat. Unabhängig davon ist der Auftragnehmer berechtigt, vertragsgemäß abzurechnen, insbesondere wenn eine monatliche Abrechnung vereinbart wurde. Ein allfälliger Annahmeverzug in der Sphäre des Kunden hat keine Auswirkungen auf den Beginn der vertraglichen Abrechnungsmodalitäten. Insbesondere ist der Auftragnehmer berechtigt, aus dem Umstand der Verzögerung eine Erhöhung des vereinbarten Entgelts zu verlangen, wenn mit der Verletzung der Mitwirkungspflicht des Kunden ein erhöhter Aufwand verbunden ist. Resultiert aus der Verzögerung ein Schaden, ist der Auftragnehmer berechtigt, Schadenersatz vom Kunden zu fordern, sofern der Schaden grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurde.

Zu den Mitwirkungspflichten des Kunden zählen:

a) Rechtzeitige Bereitstellung aller erforderlichen Materialien und Informationen, die zur Leistungserbringung erforderlich sind;
b) Freistellung und Abordnung von kompetenten Mitarbeitern im erforderlichen Umfang, dazu zählen auch verantwortliche Schlüsselpersonen im Unternehmen;
c) Rechtzeitige und bedarfsgerechte Herbeiführung von Abstimmungen und Entscheidungen;
d) Bedarfsgerechte Bereitstellung eines funktionsfähigen Remote-Zugangs sowie von Rechnerzeiten, Testdaten und Datenerfassungskapazitäten und entsprechenden Datenträgern;
e) Selbstständige, rechtzeitige Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der gemeinsam definierten und abgestimmten Aktivitäten mit Unterstützung durch den Auftragnehmer.

6.8      Der Auftragnehmer weist darauf hin, dass er gegenüber seinen Lieferanten weitreichende Compliance-Zusicherungen machen muss. Diese enthalten Vorgaben, die sowohl er als auch seine Kunden zur Vermeidung von Vertragsstrafen und Sanktionen einhalten müssen. Es betrifft dies unter anderem Vorgaben im Zusammenhang mit der internationalen Korruptionsbekämpfung sowie die Einhaltung von Liefersperren und Exportbeschränkungen.

Zusätzlich zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten daher die jeweiligen herstellerspezifischen Vorgaben, welche einen integralen Vertragsbestandteil darstellen. Sie finden diese Herstellervorgaben auf den Homepages der jeweiligen Hersteller oder Sie erhalten Sie bei Ihrem Ansprechpartner in der conova communications GmbH.

Mit Abschluss des Vertrages sichert der Kunde ausdrücklich zu, die herstellerspezifischen Vorgaben – insbesondere alle weltweiten Gesetze zur Korruptionsbekämpfung und Lieferverbote – zu kennen und einzuhalten. Der Kunde verpflichtet sich dazu, den Auftragnehmer diesbezüglich vollständig schad- und klaglos zu halten, falls der Auftragnehmer aufgrund eines Verstoßes des Kunden in Anspruch genommen wird. Der Kunde hat dem Auftragnehmer sämtliche Nachteile zu ersetzen, die ihm durch eine Inanspruchnahme Dritter entstehen, insbesondere Vertragsstrafen, Geldbußen und die Kosten einer angemessenen rechtlichen Vertretung. Sollte der Auftragnehmer von einem Lieferanten oder Dritten für solche Verletzungen des Kunden in Anspruch genommen werden, verpflichtet sich der Kunde, den Auftragnehmer vollumfänglich zu unterstützen und alle benötigten Informationen und Auskünfte zu erteilen und Unterlagen zu übermitteln.

7. Nutzung fremder Software und Subauftragnehmer

7.1      Der Auftragnehmer wird bei der Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen Subauftragnehmer einsetzen und sich der Leistung von Drittanbietern bedienen. Der Auftragnehmer wird den Kunden von der beabsichtigten Heranziehung von Sub-Auftragnehmern so rechtzeitig verständigen, dass der Kunde dies allenfalls untersagen kann. Der Auftragnehmer wird dem Kunden im Bedarfsfall eine mit dem jeweiligen Sub-Auftragnehmer abgeschlossene Vereinbarung im Sinne des Art 28 Abs 4 DSGVO vorlegen.

7.2      Bei Abruf lizenzierter Software Dritter ist der Kunde verpflichtet, vor Verwendung dieser Software die ihm mit Abruf einsehbaren Lizenzbestimmungen einzusehen und genauestens einzuhalten. Die Software-Lizenzbestimmungen Dritter werden mit Verwendung akzeptiert.

7.3      Die Lieferung von Standardsoftware durch den Auftragnehmer erfolgt zu den im Einzelfall festgelegten Bedingungen. Im Zweifel wird dem Kunden lediglich eine unbefristete, nicht exklusive unübertragbare Nutzungsbewilligung eingeräumt. Nutzungsrechte an Standardsoftware, die gegen Bezahlung eines regelmäßigen Entgelts zur Nutzung eingeräumt werden, fallen mit Aufhebung der entsprechenden Vereinbarung, spätestens aber in Fällen des Verzugs mit der Entgeltzahlung trotz schriftlicher Nachfristsetzung an den Auftragnehmer zurück. Hinsichtlich vom Auftragnehmer bei Dritten zugekaufter und an den Kunden weiterlizensierter Software vereinbaren die Vertragsteile den Ausschluss jeglicher Gewährleistung und Haftung, insbesondere für Softwarefehler. Die letztgenannte Bestimmung gilt nicht für Verbrauchergeschäfte.

7.4      Sofern der Kunde Open-Source-Komponenten nutzt, so ist er dafür selbst verantwortlich. Der Kunde hat die hierfür geltenden Open-Source-Lizenzen der jeweiligen Rechteinhaber zu beachten und dafür Sorge zu tragen, dass er durch die Nutzung dieser Software-Komponenten nicht in fremde Rechte eingreift. Der Auftragnehmer haftet diesbezüglich weder für eine Funktionalität noch für die Kompatibilität oder für allfällige Datenverluste oder -beschädigungen.

7.5      Jedenfalls hält der Kunde den Auftragnehmer vor Ansprüchen wegen Verletzung obiger Verpflichtungen zur Gänze schad- und klaglos.

7.6      Die Vertragsparteien vereinbaren den Ausschluss jeglicher Gewährleistung für Softwarefehler. Der Kunde hat sich selbst über die Funktionalität der angebotenen Dienstleistungen zu überzeugen und die Softwarefunktionen einer eigenen Prüfung zu unterziehen.

8. Lieferung und Erstellung von Software durch den Auftragnehmer

8.1      Bei individuell vom Auftragnehmer erstellter Software ist der Leistungsumfang durch eine vom Kunden gegengezeichnete Leistungsbeschreibung bestimmt. Die Lieferung umfasst den, auf den bezeichneten Anlagen ausführbaren Programmcode und eine Programmbeschreibung. Die Rechte an den Programmen und der Dokumentation verbleiben zur Gänze beim Auftragnehmer.

8.2      Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass geringfügige Mängel aus der Natur des Vertragsgegenstandes nicht zur Gänze ausgeschlossen werden können. Der Auftragnehmer übernimmt keine Gewähr dafür, dass die gelieferte Software allen Anforderungen des Kunden entspricht, es sei denn, dies wäre ausdrücklich zum Vertragsinhalt erhoben worden; mit anderen Programmen des Kunden zusammenarbeitet; weiters, dass die Programme ununterbrochen und fehlerfrei laufen, oder dass alle Softwarefehler behoben werden können.

Bei Unternehmergeschäften ist die Gewährleistung auf reproduzierbare (laufend wiederholbare) Mängel in der Programmfunktion beschränkt.

8.3      Wird vom Auftragnehmer gleichzeitig Hard- und Software geliefert, so berechtigen allfällige Mängel der Software den Kunden nicht, auch hinsichtlich des Vertrages, welcher der Nutzung oder Lieferung der Hardware zu Grunde liegt, zurückzutreten. Dies gilt nicht für Verbrauchergeschäfte.

8.4      Gelieferte Software steht bis zur vollständigen Bezahlung im uneingeschränkten Eigentum des Auftragnehmers. Das gilt insbesondere für speziell vom Auftragnehmer entwickelte Software.

9. Besondere Bestimmungen für die Bereitstellung von Sicherheitssystemen wie z. B. Firewalls, usw.

9.1      Bei sämtlichen vom Auftragnehmer bereitgestellten Sicherheits-Systemen (Firewalls, DDoS Protection, Mail-Security, u. ä.) ist dieser bemüht, mit größtmöglicher Sorgfalt und nach dem jeweiligen Stand der Technik vorzugehen. Der Auftragnehmer weist jedoch gleichzeitig darauf hin, dass absolute Sicherheit und volle Funktionstüchtigkeit nicht in jedem Fall gewährleistet werden können.

9.2      Die Haftung des Auftragnehmers für Nachteile, die dadurch entstehen, dass vom Auftragnehmer betriebene oder beim Kunden installierte, betriebene oder überprüfte Sicherheitsssysteme umgangen oder außer Funktion gesetzt werden sowie Systemstörungen, Datenverlust und Zugangserschwernisse auftreten, ist deshalb ausgeschlossen.

Für Verbrauchergeschäfte gilt: Im gegebenen Zusammenhang ist die Haftung des Auftragnehmers für Sachschäden nur bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

10. Lieferung von Hardware bzw. Handelsware

10.1    Gelieferte Waren stehen bis zur vollständigen Bezahlung im uneingeschränkten Eigentum des Auftragnehmers.

10.2    Sofern nicht anders vereinbart, beträgt die Gewährleistungsfrist zwei Jahre.

10.3    Gewährleistungspflichtige Mängel werden nach Ermessen des Auftragnehmers entweder durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung behoben. Wandlung oder Preisminderung werden einvernehmlich ausgeschlossen. Die Gewährleistungspflicht erlischt, wenn Reparaturen oder Änderungen von Dritten vorgenommen wurden.

Diese Bestimmung gilt nicht für Verbrauchergeschäfte.

10.4    Tritt der Kunde aus Gründen, die nicht vom Auftragnehmer zu verantworten sind, vom Vertrag zurück, so gilt ein Aufwandersatz in der Höhe des dem Auftragnehmer nachweisbar entstandenen Aufwandes, zumindest aber von 20 % des Nettoauftragswertes als vereinbart.

Das Recht auf Geltendmachung übersteigenden Schadenersatzes durch den Auftragnehmer bleibt unberührt. Bei Unternehmergeschäften ist das richterliche Mäßigungsrecht ausgeschlossen.

10.5    Mangels gesonderter Vereinbarung gelten alle Preise ab Lager des Auftragnehmers, ausschließlich Verpackung und Verladung. Wenn im Zusammenhang mit der Lieferung Abgaben erhoben werden, trägt diese der Kunde. Ist die Lieferung mit Zustellung vereinbart, so wird eine gewünschte Transportversicherung besonders verrechnet.

10.6    Gewährleistungsansprüche setzen voraus, dass der Kunde die aufgetretenen Mängel unverzüglich schriftlich und detailliert angezeigt hat. Diese Bestimmung gilt nicht für Verbrauchergeschäfte.

10.7    Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Mängel, die aus nicht vom Auftragnehmer bewirkter Anordnung und Montage, ungenügender Einrichtung, Nichtbeachtung der Installationserfordernisse und Benützungsbedingungen, Überbeanspruchung über die vom Auftragnehmer angegebene Leistung hinaus, unrichtige Behandlung und Verwendung ungeeigneter Betriebsmaterialien entstehen; dies gilt ebenso bei Mängeln, die auf vom Kunden beigestelltes Material zurückzuführen sind. Der Auftragnehmer haftet nicht für Beschädigungen, die auf atmosphärische Entladungen, Überspannungen und chemische Einflüsse zurückzuführen sind. Die Gewährleistung bezieht sich nicht auf den Ersatz von Teilen, die einem natürlichen Verschleiß unterliegen.

10.8    Die Lieferfrist beginnt mangels gesonderter Regelung mit dem spätestens der nachstehenden Zeitpunkte: Datum der Auftragsbestätigung; Datum der Erfüllung aller dem Kunden obliegenden technischen, kaufmännischen und sonstigen Voraussetzungen.

10.9    Festgestellt wird, dass neben einer allfälligen Garantie auch die gesetzliche Gewährleistungspflicht besteht und durch die Garantie die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche nicht eingeschränkt werden.

11. Besondere Bestimmungen bei Dienstleistungen

11.1    Der Auftragnehmer betreibt die angebotenen Dienste unter dem Gesichtspunkt höchstmöglicher Sorgfalt, Zuverlässigkeit und Verfügbarkeit. Aus technischen Gründen ist es jedoch nicht möglich, dass diese Dienste ohne Unterbrechung zugänglich sind, dass die gewünschten Verbindungen immer hergestellt werden können, oder dass gespeicherte Daten unter allen Gegebenheiten erhalten bleiben. Die ständige Verfügbarkeit der Übertragungswege und daher der davon abhängigen Dienstleistung des Auftragnehmers kann nicht zugesichert werden und entzieht sich seinem Einflussbereich. IP-Konnektivität zu anderen Netzbetreibern erfolgt nach Maßgabe der Möglichkeiten. Jegliche Haftung für Probleme, die ihre Ursache in Netzen Dritter haben, ist ausgeschlossen. Die Nutzung anderer Netze unterliegt den Nutzungsbeschränkungen der jeweiligen Betreiber (Acceptable Use Policy). Der Auftragnehmer behält sich weiters Einschränkungen wegen eigener Kapazitätsgrenzen vor; bei Verbrauchern sind Einschränkungen nur zulässig, sofern sie ihnen zumutbar sind, sachlich gerechtfertigt sind und auf Gründen beruhen, die vom Willen des Auftragnehmers unabhängig sind. Bei höherer Gewalt, Streiks, Einschränkungen der Leistungen anderer Netzbetreiber oder bei Reparatur- und Wartungsarbeiten kann es zu Einschränkungen oder Unterbrechungen bei der zur Verfügungsstellung der Dienstleistungen kommen. Gewährleistungsansprüche von Verbrauchern bleiben unberührt. Weiters gilt, sofern schriftlich nicht anderes vereinbart, die im Vertrag bzw. in dessen Anlagen angeführte monatliche Datenmengenbeschränkung oder eine Fair-Use-Regelung. Sollte die monatliche Datenmengenbeschränkung überschritten werden, so behält sich der Auftragnehmer vor, für diese Datenmenge den jeweils gültigen Preis laut aktueller Preisliste in Rechnung zu stellen, oder den Dienst zu unterbrechen. Im Falle eines Überschreitens der Datenmenge im Rahmen einer Fair-Use-Vereinbarung wird der Auftragnehmer den Kunden auffordern seinen Datentransfer entsprechend zu begrenzen. Sollte dies nicht erfolgen, wird er ihm ein anderes Preismodell anbieten oder ebenfalls den Dienst unterbrechen.

11.2    Der Auftragnehmer haftet nicht für den Inhalt übermittelter Daten, oder für den Inhalt von Daten, die durch die vertraglichen Dienste des Auftragnehmers zugänglich sind, und zwar auch dann nicht, wenn der Zugang über einen Link von der Homepage des Auftragnehmers erfolgt.

11.3    Die Nutzung der vertraglichen Dienstleistung durch Dritte sowie die entgeltliche Weitergabe dieser Dienstleitungen an Dritte bedarf der ausdrücklichen, schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.

11.4    In Nutzungsverträgen für Leitungs- oder Netzdienste gelten diese AGB insoweit, als diese Verträge nicht ausdrücklich andere Bestimmungen vorsehen.

11.5    Der Kunde ist verpflichtet, seine Kundendaten (Kundennummer, Zugangsdaten, Passwörter) geheim zu halten. Er haftet für Schäden, die durch mangelhafte Geheimhaltung dieser Daten durch den Kunden oder durch Weitergabe an Dritte entstehen.

11.6    Der Kunde verpflichtet sich seine eingesetzte Software ständig mit aktuellen Sicherheitspatches zu versorgen. Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, Software die die Integrität des Systems negativ beeinflussen könnte, unverzüglich zu löschen und den Kunden darüber zu informieren.

12. Besondere Bestimmungen bei Domain-Registrierung

12.1    Der Auftragnehmer wird für den Kunden nur als Vermittler tätig. Alle Domains des Kunden werden ausschließlich auf dessen Namen registriert. Der Auftragnehmer vermittelt und reserviert die beantragte Domain auf Rechnung des Kunden, sofern die gewünschte Domain noch nicht vergeben ist. Die Domain wird für .at, co.at und or.at-Adressen von der Registrierungsstelle nic.at eingerichtet, für sonstige Adressen von der jeweils zuständigen Registrierungsstelle.

Der Auftragnehmer fungiert hinsichtlich der von nic.at verwalteten Domains auf die Dauer dieses Vertrages als Rechnungsstelle (sofern nichts anderes vereinbart); das Vertragsverhältnis für die Errichtung und Führung der Domain besteht jedoch jedenfalls zwischen dem Kunden und der Registrierungsstelle direkt. Die Registrierungsgebühr, die der Registrierungsstelle zufließt, ist in den Beträgen, die der Auftragnehmer dem Kunden verrechnet, enthalten (sofern nicht anders vereinbart).

Bei nicht von der nic.at verwalteten Domains erfolgt die Verrechnung zwischen den Kunden und der Domainverwaltungseinrichtung direkt, sofern nichts anderes vereinbart wurde; der Auftragnehmer verrechnet dem Kunden in diesem Fall das Entgelt für die Anmeldung, die benutzten technischen Einrichtungen sowie eine Verwaltungsgebühr (entsprechend Preisblatt).

12.2    Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass der Vertrag des Kunden mit der Registrierungsstelle nicht automatisch endet, wenn der Vertrag mit dem Auftragnehmer aufgelöst wird, sondern der Kunde diesen viel mehr selbst bei der Registrierungsstelle kündigen muss. Nicht gekündigte Domains werden weiterhin verrechnet und automatisch um ein weiteres Jahr verlängert.

12.3    Bezogen auf die Domain gelten daher die allgemeinen Vertragsbedingungen von nic.at (abrufbar unter www.nic.at) bzw. der ansonsten jeweils zuständigen Registrierungsstelle; diese werden dem Kunden vom Auftragnehmer auf Wunsch zugesandt.

12.4    Der Kunde hat die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere hinsichtlich des Datenschutzes, Urheberrechtes und Markenschutzes zu beachten. Der Kunde ist für die Einhaltung dieser gesetzlichen Bestimmung selbst verantwortlich. Für alle durch den Kunden beauftragten Domains haftet dieser selbst. Der Auftragnehmer ist nicht zur rechtlichen Prüfung der Zulässigkeit der Domain, etwa in Marken- oder namensrechtlicher Hinsicht, verpflichtet und auch nicht berechtigt. Der Kunde erklärt, die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen zu beachten und insbesondere niemanden in seinen Rechten zu verletzen und wird den Auftragnehmer diesbezüglich vollkommen schad- und klaglos halten.

12.5    Der Kunde ist bei Ummeldung bereits unter Verwendung stehender Domains verpflichtet, etwaige Konfigurationen, insbesondere MX- und WWW-Records, bekannt zu geben. Schadensersatzansprüche, die durch Fehlen der oben angeführten Informationen entstehen, können gegenüber dem Auftragnehmer nicht geltend gemacht werden.

13. Besondere Bestimmungen bei Consulting Dienstleistungen

13.1    Bemerkungen oder Empfehlungen des Auftragnehmers zum funktionalen oder technischen Leistungsvermögen im Einsatz befindlicher oder von Ihnen für den künftigen Einsatz in Betracht gezogener Produkte basieren ausschließlich auf den Informationen, die von den Anbietern direkt oder über/durch den Kunden zur Verfügung gestellt wurden. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit dieser Informationen sowie für deren Bestätigung ist der Auftragnehmer in keiner Weise verantwortlich.

13.2    Die Leistungen berücksichtigen nicht die Interessen Dritter. Sie sind ausschließlich für den Kunden und seine interne Verwendung bestimmt und sind dementsprechend nicht darauf ausgelegt, Dritten als Grundlage für deren Entscheidungen zu dienen, es sei denn es wurde schriftlich etwas Abweichendes vereinbart. Dritte können aus dieser Auftragsvereinbarung keine Rechte herleiten oder sonst wie aus dieser Auftragsvereinbarung Nutzen ziehen, es sei denn es wurde schriftlich etwas anderes vereinbart. Verbundenen Unternehmen des Kunden sind ebenfalls Dritte im Sinne dieser Bestimmung.

13.3    Die in Unterlagen getätigten Aussagen sind als Empfehlungen zu verstehen und wurden dem Kunden auch als solche zur Kenntnis gebracht. Aus den daraus abgeleiteten Umsetzungsmaßnahmen beim Kunden übernimmt der Auftragnehmer keinerlei wie immer geartete Haftung.

14. Besondere Bestimmungen bei Housing

14.1    conova stellt dem Kunden gewerbliche Räumlichkeiten und eine funktionsfähige In-ternetverbindung samt Stromversorgung für die Aufstellung von Hardware Servern zur Verfügung. Der Leistungsumfang umfasst dabei die Vermietung geeigneter Räumlichkeiten sowie die Zurverfügungstellung einer Internetverbindung samt Stromversorgung durch conova. Die Server sind vom Kunden zur Verfügung zu stellen.

14.2    conova ist für die Sauberkeit sowie die ausreichende Klimatisierung der Rechenzentren verantwortlich. conova sorgt auch dafür, dass der Internetzugang durchgehend vorhanden ist. Bei Auftreten technischer Schwierigkeiten wird conova alle möglichen und zumutbaren Maßnahmen treffen, um den Zugang so bald wie möglich wiederherzustellen.

14.3    conova hat dafür gesorgt, dass der vermietete Raum über eine Notstromversorgung verfügt. Bei einem Stromausfall ist daher für die Dauer von 24 Stunden die Stromversorgung der gemieteten Fläche gewährleistet.

14.4    Der Kunde wurde darüber informiert, dass das gesamte Gebäude und insbesondere die Räumlichkeiten aus Sicherheitsgründen mit einer Videoüberwachungsanlage ausgestattet sind. Der Kunde erklärt sich mit der allfälligen Auswertung der angefertigten Videoaufzeichnungen einverstanden. Der Kunde verpflichtet sich, Dritte auf diesen Umstand hinzuweisen. Der Kunde sowie jeder Dritte hat hinsichtlich seines Verhaltens in den Räumlichkeiten, den Anweisungen von conova Folge zu leisten sowie die geltende Hausordnung und die Brandschutzunterweisung zu befolgen. Die Hausordnung und die Brandschutzunterweisung sind von allen Kunden und Dritten zu befolgen und stellen diese sicher, dass den nationalen Gesetzen sowie Sicherheits- und Brandschutzregelungen entsprochen wird. Bei einem Verstoß gegen die Bestimmungen der Hausordnung oder der Brandschutzunterweisung haftet der Kunde für den dadurch verursachten Schaden. Ein Verstoß gegen die Hausordnung oder Brandschutzunterweisung berechtigt conova zur außerordentlichen Kündigung des Vertragsverhältnisses.

14.5    Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass das gesamte Equipment sicher und für den jeweiligen Zweck geeignet ist und kein Schaden an Eigentum, Geräten, Einrichtungen oder Software in Eigentum oder Gebrauch von conova oder einem anderen Kunden entstehen kann. Ebenso ist der Kunde dafür verantwortlich, dass durch sein Equipment die Bereitstellung von Dienstleistungen an andere Kunden von conova nicht gefährdet und keinesfalls beeinträchtigt oder behindert wird.

14.6    Bei Gefahr in Verzug ist conova befugt, alle nötigen Maßnahmen zu treffen, um Schäden am Equipment des Kunden oder am Eigentum anderer Kunden, am Gebäude oder an Personen zu verhindern. Dazu kann conova den Server des Kunden sowohl vom Strom als auch vom Netz nehmen.

14.7    Der Kunde ist verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen. Diese hat in einer für den konkreten Zweck ausreichenden Höhe zu sein und muss auch mögliche Schäden an Einrichtungen, Räumlichkeiten und Equipment von conova oder ihren Kunden abdecken. Der Kunde hat zudem sein eigenes Equipment ausreichend gegen Schäden, Diebstahl, Verlust und dergleichen zu versichern. Der Kunde hat conova binnen acht Wochen ab Vertragsabschluss den Abschluss einer entsprechenden Versicherung mit ausreichender Deckung schriftlich nachzuweisen, wenn conova dies verlangt. conova ist darüber hinaus berechtigt, vom Kunden jederzeit einen schriftlichen Nachweis einer solchen Versicherung zu verlangen. Erbringt der Kunde diesen Nachweis nicht, so stellt dies einen außerordentlichen Kündigungsgrund dar.

14.8    Der Kunde verpflichtet sich, conova von Störungen unverzüglich zu verständigen. Für den Download von Daten auf dem Server ist allein der Kunde verantwortlich. Auch die Wartung der Software für den Server fällt in den ausschließlichen Verantwortungsbereich des Kunden.

14.9    Der Kunde verpflichtet sich, im Zusammenhang mit den vertragsgegenständlichen Leistungen nicht gegen gesetzliche Bestimmungen, insbesondere materialrechtliche Vorschriften sowie Normen des Strafrechtes zu verstoßen. Sollte conova von einem Dritten für solche Verletzungen des Kunden in Anspruch genommen werden, verpflichtet sich der Kunde, conova schad- und klaglos zu halten und in jeder Hinsicht Hilfsstellung zu geben.

14.10  Die Gewährleistung ist im Falle von Störungen, die auf höhere Gewalt zurückzuführen sind oder nicht im Einflussbereich von conova liegen, ausgeschlossen. conova haftet weder für Unterbrechungen bei der Erbringung der vereinbarten Dienstleistung noch für Verluste, Kosten oder Schadensersatz gleich welcher Art, welche durch oder im Zusammenhang mit der unsachgemäßen Nutzung oder Wartung durch den Kunden oder durch Dritte verursacht worden sind. Ansonsten haftet conova für Vermögensschäden nur bei grobem Verschulden.

14.11  Das Entgelt und die Vertragsdauer sind gesondert im Wege eines Server-Housing-Vertrages zu regeln.

15. Haftung und Rügepflicht

15.1    Der Auftragnehmer haftet nach den allgemeinen schadenersatzrechtlichen Vorschriften. Soweit es danach für die Haftung auf Verschulden ankommt, wird, mit Ausnahme bei Personenschäden, nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit gehaftet. Die Haftung ist weiters für Folgeschäden und entgangenen Gewinn ausgeschlossen. Die Höhe des Schadenersatzes ist jedenfalls mit der Höhe des Auftragswertes bzw. maximal mit der Deckungssumme der Betriebshaftpflicht des Auftragnehmers i. d. H. v. € 3 Mio. beschränkt. Für Verbraucher gilt dies nur, soweit gesetzlich zulässig.

15.2    Der Auftragnehmer haftet nicht für den Verlust und die Beschädigung von Daten, wenn der Kunde keine geeigneten und dem Stand der Technik entsprechenden Datensicherungsmaßnahmen (Backups) getroffen hat. Für Verbraucher gilt dies nur, soweit gesetzlich zulässig.

15.3    Der Kunde muss den Auftragnehmer über Mängel unverzüglich, binnen drei Tagen schriftlich informieren, ansonsten er seine Ansprüche auf Gewährleistung verliert. Dies gilt nicht bei Verbrauchern.Vom Kunden bereitgestelltes Equipment muss vom Kunden gegen Schäden dieses Equipments und Folgeschäden im Rechenzentrum der conova abgedeckt sein. (ggf. Standort-Erweiterung in der Versicherungspolizze) und diese Versicherung dem Auftragnehmer auf Nachfrage nachweisen.

15.4    Die erbrachten Leistungen, ebenso wie die gelieferten Waren, Geräte und Anlagen bieten stets nur jene Sicherheit, die aufgrund von Zulassungsvorschriften, Bedienungs- und Betriebsanleitungen oder sonstigen Vorschriften über Wartung und Handhabung, insbesondere im Hinblick auf vorgeschriebene Überprüfungen von Geräten und Anlagen oder aufgrund sonst gegebener Hinweise erwartet werden kann.

16. Geistiges Eigentum, Urheberrecht, Nutzung

16.1    Alle Urheberrechte an den vereinbarten Leistungen stehen dem Auftragnehmer bzw. dessen Lizenzgebern zu. Der Kunde erhält das Recht, die vom Auftragnehmer erbrachten Leistungen gegen Bezahlung des vereinbarten Entgelts zu benutzen. Sollten einzelne Komponenten, wie insbesondere Software, laufzeit- oder benutzerabhängig sein, sind nach Vertragsende anfallende Kosten vom Kunden zu tragen.

17. Höhere Gewalt

17.1    Der Auftragnehmer haftet nicht für die Nichteinhaltung vertraglicher Verpflichtungen und übernimmt insbesondere keine Garantie bezüglich der Systemverfügbarkeit und anderer Servicelevels im Fall von höherer Gewalt, wie Kriegsereignissen, Unruhen, Terrorismus, Naturkatastrophen, Pandemien und globaler IT-technischer Angriffe oder ähnlicher Umstände, wie insbesondere Stromausfälle, Aussperrungen, Streiks oder sonstige, gleichartige Umstände.

18. Sonstige Bestimmungen

18.1    Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Allfällige Änderungen und Ergänzungen des Auftrages bedürfen der Schriftform bei sonstiger Unwirksamkeit. Dies gilt auch für ein Abgehen vom Schriftlichkeitsprinzip. Dieser Abschnitt gilt nicht für Verbrauchergeschäfte (die Bezeichnung Verbraucher und Verbrauchergeschäfte wird im Sinne der Bestimmungen des KschG verwendet).

18.2    Alle dieses Vertragsverhältnis betreffenden Mitteilungen und Erklärung des Kunden sind nur gültig, wenn sie schriftlich erfolgen und vom Auftragnehmer unwidersprochen sind. Diese Bestimmung gilt nicht für Verbrauchergeschäfte.

18.3    Dieser Vertrag unterliegt österreichischem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes und der Verweisungsnormen. Sofern der Kunde nicht Verbraucher ist und das Konsumentenschutzgesetz nicht zwingend etwas anderes vorschreibt, wird zur Entscheidung aller mit diesem Vertrag im Zusammenhang stehenden Streitigkeiten die ausschließliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichts der Landeshauptstadt Salzburg vereinbart. Erfüllungsort ist 5020 Salzburg.

18.4    Der Auftragnehmer ist ermächtigt, seine Pflichten oder den gesamten Vertrag mit schuldbefreiender Wirkung einem Dritten zu überbinden und haftet in diesen Fällen nur für Auswahlverschulden. Davon abweichend gilt für Verbrauchergeschäfte: Der Auftragnehmer ist auf eigenes Risiko ermächtigt, andere Unternehmen mit der Erbringung von Leistungen aus diesem Vertragsverhältnis zu beauftragen.

18.5    Der Kunde hat Änderungen seiner Anschrift unverzüglich schriftlich bekannt zu geben. Schriftstücke gelten als dem Kunden zugegangen, wenn sie an seine zuletzt bekannt gegebene Anschrift oder E-Mail-Adresse gesandt wurden.

19. Hinweise Für Verbraucher

19.1    Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns

conova communications GmbH
Karolingerstraße 36a, A-5020 Salzburg
Tel: +43 662/22 00-0
Fax: +43 662/22 00-209
E-Mail: office@conova.com

mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

19.2    Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

MUSTER-WIDERRUFSFORMULAR

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden
Sie es zurück)

An: conova communications GmbH
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Tel: +43 662/22 00-0
Fax: +43 662/22 00-209
E-Mail: office@conova.com

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf
der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)

 

Bestellt am (*)/erhalten am (*)

 

Name des/der Verbraucher(s)

 

Anschrift des/der Verbraucher(s)

 

Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

 

Datum

20. Alternative Streitbeilegung Bei Verbrauchergeschäften

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Fax: +43 662/22 00-209
E-Mail: office@conova.com
UID: ATU43651106
FN: FN64293z
FB-Gericht: Landesgericht Salzburg

Mitglied der Wirtschaftskammer Salzburg

Aufsichtsbehörde ist das Magistrat Salzburg

Außergerichtliche Streitbeilegungsstelle: Schlichtung für Verbrauchergeschäfte (www.verbraucherschlichtung.at)

21. Version

Bei den angeführten AGB handelt es sich um die Version 3.0 mit Geltung ab 01.12.2023.