Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Lieferungen und Dienstleistungen, die die conova communications GmbH (im Folgenden "Auftragnehmer" genannt) gegenüber dem Kunden erbringt. Die in diesen Geschäftsbedingungen verwendeten personenbezogenen Bezeichnungen wie z. B. Auftragnehmer, Konsument, etc. umfassen Männer und Frauen gleichermaßen.
1.2 Die wechselseitigen Rechte und Pflichten der Vertragspartner bestimmen sich ausschließlich nach dem Inhalt des vom Auftragnehmer angenommenen Auftrages und diesen AGB sowie von allenfalls gesondert vereinbarten, sonstigen AGB. In Katalogen, Prospekten, etc. enthaltene Angaben sind nur maßgeblich, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart werden. Entgegenstehende AGB des Kunden gelten nur, wenn sich der Auftragnehmer diesen ausdrücklich und schriftlich unterworfen hat.
1.3 Diese AGB gelten auch für künftige Geschäfte zwischen den Vertragspartnern, auch wenn bei künftigem Vertragsabschluss darauf nicht nochmals Bezug genommen werden sollte. Diese Bestimmung gilt nicht für Verbrauchergeschäfte.
1.4 Die allfällige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen lässt die Geltung der übrigen AGB unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame, die ersterer nach deren Sinn und Zweck wirtschaftlich und rechtlich am nächsten kommt. Änderungen der AGB werden dem Kunden mitgeteilt. Sie gelten als genehmigt, wenn der Kunde nach Erhalt dieser Mitteilung nicht in einer Frist von 4 Wochen schriftlich Widerspruch erhebt. Bei Vertragsverhältnissen mit Verbrauchern ist dies nur anzuwenden, wenn der Verbraucher bei Beginn der hierfür vorgesehenen Frist auf die rechtliche Bedeutung der Unterlassung eines schriftlichen Widerspruchs ausdrücklich hingewiesen wurde. Die AGB sowie sämtliche Vertragsformulare können beim Auftragnehmer unentgeltlich bezogen werden. Die aktuellen AGB des Auftragnehmers werden auf seiner Website unter www.conova.com veröffentlicht.
1.5 Ein Vertragsverhältnis zwischen den Vertragspartnern gilt als geschlossen, wenn der Auftragnehmer nach Zugang von Bestellung, Auftrag oder Angebot eine schriftliche Bestätigung, oder eine Lieferung an die vom Auftragnehmer zuletzt bekannt gegebene Anschrift abgesandt, oder mit der tatsächlichen Leistungserbringung begonnen hat.
1.6 Hat ein Verbraucher seine bei Abschluss eines Verbrauchergeschäftes gerichtete Vertragserklärung nicht in den vom Auftragnehmer für seine geschäftlichen Zwecke dauernd benutzten Räumen oder auf einer Messe abgegeben und die geschäftliche Verbindung mit den Auftragnehmer nicht selbst angebahnt und sind dem Zustandekommen des Vertrages Besprechungen zwischen Kunden und Auftragnehmer vorausgegangen, so ist er gemäß den maßgeblichen Bestimmungen des KSchG berechtigt, vom Vertragsanbot bis zum Zustandekommen des Vertrages zurückzutreten. Nach Zustandekommen des Vertrages kann der Kunde innerhalb einer Frist von einer Woche vom Vertrag zurücktreten. Diese Frist beginnt frühestens ab Zustandekommen des Vertrages zu laufen. Der Rücktritt bedarf zu seiner Rechtswirksamkeit der Schriftform und ist an den Auftragnehmer conova communications GmbH Alois-Schmiedbauer-Straße 2 5020 Salzburg zu richten.
1.7 Verbraucher können von einem im Fernabsatz geschlossenen Vertrag oder einer im Fernabsatz abgegebenen Vertragserklärung (z. B. Bestellung per Post oder Fax über Bestellformular oder Anmeldung über das Internet) binnen 7 Werktagen zurücktreten. Der Samstag zählt nicht als Werktag. Die Rücktrittsfrist beginnt mit dem Tag der Lieferung der bestellten Ware bzw. im Fall der Erbringung von Dienstleistungen mit dem Tag des Vertragsabschlusses. Die Rücktrittserklärung ist rechtzeitig, wenn sie innerhalb der Frist abgesendet wurde. Kein Rücktrittsrecht besteht gemäß § 5 f KSchG in bestimmten Fällen, insbesondere bei Waren die nach Kundenspezifikationen angefertigt wurden, sowie bei geöffneter Software. Sofern bei Dienstleistungen der Beginn der Ausführung dem Verbraucher gegenüber binnen 7 Werktagen vereinbart wurde, besteht ebenfalls kein Rücktrittsrecht. Der Auftragnehmer wird in der betreffenden Vereinbarung auf den Ausschluss des Rücktrittsrechts hinweisen. Tritt der Verbraucher nach § 5 e KSchG vom Vertrag zurück, so hat er die Kosten der Rücksendung zu tragen.
1.8 Die Bestimmungen des Punktes 1.7 gelten für Vertragsschlüsse im Fernabsatz und Geschäfte, die auf elektronischem Wege zustande kommen, sofern dabei ein direktes Verhältnis zwischen conova communications GmbH und einem Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes geschlossen wird. Werden Geschäfte über das Internet mit dritten Personen geschlossen, entstehen für die conova communications GmbH keine Verpflichtungen, auch wenn sie die für den Geschäftskontakt notwendigen technischen Einrichtungen (Account, Server, etc.) bereit hält.
1.9 Verbraucher werden darauf hingewiesen, dass wesentliche Informationen über conova communications GmbH im Internet zur Verfügung gestellt sind. Soweit die in § 5c KSchG genannten Informationen nicht direkt im Zusammenhang mit der angebotenen Leistung aufscheinen, sind diese Informationen auf der Website www.conova.com abrufbar.
2. Preise und Zahlung
2.1 Sofern nichts anderes vereinbart ist, gelten die, im Anbot oder Bestellformular / in der dem Vertrag zugrunde liegenden Preisliste angeführten Preise. Diese Preise verstehen sich mangels gegenteiliger Regelung exklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer. Gegenüber Verbrauchern werden Bruttopreise angegeben.
2.2 Die Entgelte setzen sich insbesondere aus TK-Leitungs- und Serverkosten, Zusammenschaltungs-Kosten, Energiekosten, Personalkosten, Raumkosten, Gebühren und Steuern zusammen. Der Auftragnehmer behält sich bei einer Änderung dieser für die Kalkulation relevanten Kosten eine Änderung des Entgelts vor.
Für Verbraucher gilt: Sollten sich die zugrunde liegenden Kosten durch Umstände, die durch den Auftragnehmer nicht beeinflussbar sind, verändern, erhöht bzw. senkt sich das betroffene Entgelt entsprechend; eine Entgelterhöhung darf für Verbraucher jedoch nicht für Leistungen verlangt werden, die innerhalb von 2 Monaten nach Vertragsabschluss zu erbringen sind.
Weiters behält sich der Auftragnehmer gegenüber Unternehmern, unbeschadet allfälliger Schadenersatzansprüche und vorbehaltlich des Rechtes zur vorzeitigen Vertragsauflösung, ein jederzeitiges und sofortiges Preisänderungsrecht vor, wenn es zu einer ungewöhnlich hohen Abfrage von, beim Auftragnehmer liegenden Webseiten des Kunden oder zu ungewöhnlich hohen Datentransfers bei unlimitierten Zugängen des Kunden kommt.
Der Auftragnehmer wird dem Kunden die Preisänderung bekannt geben; der Kunde kann in diesem Fall binnen 2 Wochen nach Erhalt der Mitteilung über die Preisänderung die Vertragsauflösung erklären, ansonsten die Preisänderung als vereinbart gilt. Im Falle der Vertragsauflösung durch den Kunden gilt Punkt 3.3 sinngemäß.
2.3 Sofern nicht anders vereinbart, sind Zahlungen prompt bei Rechnungserhalt ohne Abzüge fällig. Die Verrechnungstermine ergeben sich aus dem Vertrag oder aus Auftrag bzw. Bestellung. Im Zweifel können einmalige Kosten unmittelbar nach Vertragsabschluss bzw. Lieferung, laufende verbrauchunabhängige Kosten monatlich im Voraus, laufende verbrauchabhängige Kosten monatlich im Nachhinein, verrechnet werden.
2.4 conova communications GmbH ist berechtigt, Fakturen in elektronischer Form auf Basis der digitalen Signatur zu übermitteln.
2.5 Der Auftragnehmer ist bei Zahlungsverzug berechtigt, sämtliche zur zweckmäßigen Rechtsverfolgung notwendigen Kosten sowie Verzugszinsen in der Höhe von 6,5 % p. a. ab dem Tag des Verzuges zu verrechnen.
2.6 Bei Bezahlung mittels Kreditkarte hat der Kunde dafür Sorge zu tragen, dass die Kreditkarte nicht gesperrt oder abgelaufen ist, widrigenfalls daraus entstehende Verzögerungen bei der Bezahlung zu seinen Lasten gehen und Verzugszinsen auch in diesem Fall verrechnet werden können. Der Auftragnehmer geht davon aus, dass der Kunde seine Kreditkarte rechtzeitig vor Ablauf verlängert.
2.7 Die Gegenverrechnung mit offenen Forderungen gegenüber dem Auftragnehmer und die Einbehaltung von Zahlungen aufgrund behaupteter, aber vom Auftragnehmer nicht anerkannter Forderungen des Auftraggebers, sind ausgeschlossen.
In Abänderung dieses Punktes 2.6 gilt für Verbrauchergeschäfte: Die Aufrechnung mit offenen Forderungen gegenüber dem Auftragnehmer ist nur möglich, sofern entweder der Auftragnehmer zahlungsunfähig ist, oder die wechselseitigen Forderungen in einem rechtlichen Zusammenhang stehen, oder die Gegenforderung des Vertragspartners gerichtlich festgestellt, oder vom Auftragnehmer anerkannt worden ist.
Aus triftigen Gründen hat der Kunde dem Auftragnehmer Sicherstellung durch eine Vorauszahlung in Höhe von 2 Monatsrechnungen (bei Dauerschuldverhältnissen) oder durch einen Bankgarantiebrief eines inländischen Geldinstitutes bzw. eine entsprechende Vorauszahlung (bei Einzelprojekten) zu leisten. Der Auftragnehmer ist berechtigt, sich nach einmaliger Mahnung aus der Sicherheit nach den gesetzlichen Verwertungsbestimmungen bezahlt zu machen.
2.8 Rechte des Kunden, seine vertraglichen Leistungen nach § 1052 ABGB zur Erwirkung oder Sicherstellung der Gegenleistung zu verweigern, sowie überhaupt seine gesetzlichen Zurückbehaltungsrechte, sind ausgeschlossen. Diese Bestimmung gilt nicht für Verbrauchergeschäfte.
3. Vertragsdauer
3.1 Zwischen den Vertragspartnern abgeschlossene Verträge über den laufenden Bezug von Dienstleistungen oder sonstigen Dauerschuldverhältnissen sind auf unbestimmte Zeit oder bestimmte Zeit abgeschlossen. Verträge auf unbestimmte Zeit können von beiden Vertragspartnern unter Einhaltung einer 1-monatigen Kündigungsfrist schriftlich oder elektronisch aufgekündigt werden. Im Fall eines Vertragsverhältnisses auf bestimmte Zeit verlängert sich dieses automatisch jeweils um die ursprüngliche Vertragsdauer, sofern es nicht von einem Vertragspartner durch schriftliche oder elektronische Kündigung unter Einhaltung einer 1-monatigen Kündigungsfrist aufgekündigt wird.
Verbraucher werden auf ihr Kündigungsrecht und die im Fall der Nichtausübung eintretenden Rechtsfolgen (Vertragsverlängerung) ausdrücklich und rechtzeitig hingewiesen werden. Ist keine Vereinbarung über einen Kündigungsverzicht getroffen, sind auf unbestimmte Zeit geschlossene Verträge unter Einhaltung einer zweimonatigen Kündigungsfrist zum Monatsletzten schriftlich kündbar. Verbrauchern steht bei Verträgen, die auf unbestimmte Zeit oder für einen fixen Zeitraum von über ein Jahr abgeschlossen worden sind, jedenfalls ein gesetzliches Kündigungsrecht unter Einhaltung einer zweimonatigen Frist zum Ablauf des ersten Jahres zu.
Die nachstehend angeführten Rechte des Auftragnehmers bei Zahlungsverzug des Kunden bleiben davon unberührt.
3.2 Die Einhaltung der vereinbarten Zahlungstermine ist wesentliche Bedingung für die Durchführung der Leistungen durch den Auftragnehmer. Der Auftragnehmer ist daher bei Zahlungsverzug nach erfolgloser Mahnung auf schriftlichem oder elektronischem Wege unter Setzung einer Nachfrist von 2 Wochen nach seinem Ermessen zur Dienstunterbrechung oder zur Auflösung des Vertragsverhältnisses mit sofortiger Wirkung berechtigt.
3.3 Der ISP ist weiters zur sofortigen Vertragsauflösung oder Dienstunterbrechung bzw. -abschaltung berechtigt, wenn ihm das Verhalten des Kunden oder ihm zuzurechnender Personen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses unzumutbar macht, insbesondere wenn der Kunde seine Verpflichtungen gem. Pkt. 6.4) bis 6.4) verletzt; trotz Aufforderung des ISPs störende oder nicht zugelassene Einrichtungen nicht unverzüglich vom Netzanschluss entfernt; die "Netiquette" nicht einhält.
Die Entscheidung zwischen Vertragsauflösung einerseits, bloße Dienstunterbrechung bzw. -abschaltung andererseits, liegt im freien Ermessen des ISP.
3.4 Sämtliche Fälle sofortiger Vertragsauflösung, der Dienstunterbrechung bzw. -abschaltung, die aus einem Grund der, der Sphäre des Kunden zuzurechnen ist, erfolgen, lassen den Anspruch des ISP auf das Honorar für die vertraglich vorgesehene Vertragsdauer bis zum nächsten Kündigungstermin und auf die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen unberührt.
3.5 Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei Beendigung des Vertragsverhältnisses, aus welchem Grunde immer, der Auftragnehmer zur Fortsetzung der vereinbarten Dienstleistung nicht mehr verpflichtet ist. Er ist daher zum Löschen gespeicherter oder abrufbereit gehaltener Inhaltsdaten berechtigt.
Der rechtzeitige Abruf solcher Inhaltsdaten vor Beendigung des Vertragsverhältnisses liegt daher in der alleinigen Verantwortung des Kunden. Aus der Löschung kann der Kunde daher keinerlei Ansprüche dem Auftragnehmer gegenüber ableiten, zumal die maßgeblichen Bestimmungen des Telekommunikationsgesetzes (BGBl. Nr. 100/1997 idgF) die Speicherung von Inhaltsdaten nur kurzfristig erlauben, sofern dies aus technischen Gründen erforderlich ist.
4. Datenschutz
4.1 Der Auftragnehmer wird nach Maßgabe des TKG an personenbezogenen Stammdaten des Kunden und Teilnehmers speichern: Akademischer Grad, Vorname, Familienname, Geburtsdatum, Firma, Adresse, Telefon- und Telefaxnummer, Branche, Berufsbezeichnung, Anfragedatum, Zahlungsmodalitäten sowie Zahlungseingänge zur Evidenthaltung des Vertragsverhältnisses. Er wird im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen Daten außerdem automationsunterstützt verarbeiten und bei Beendigung des Vertragsverhältnisses löschen, soweit nicht eine weitere Speicherung zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen des Auftragnehmers nötig ist. Gemäß TKG kann der Auftragnehmer ein öffentliches Teilnehmerverzeichnis mit Vor- und Familienname, akademischen Grad, Firma, Adresse und Internet-Adresse erstellen. Auf ausdrücklichen, schriftlichen Wunsch des Kunden hat diese Eintragung ganz oder teilweise zu unterbleiben. Der Kunde gestattet dem Auftragnehmer darüber hinaus (bis auf Widerruf) die Aufnahme seines Namens bzw. seiner Firma in eine Referenzliste.
Der Auftragnehmer wird personenbezogene Vermittlungsdaten, die für das Herstellen von Verbindungen und die Verrechnung von Entgelten erforderlich sind, insbesondere Source- und Destination - IP sowie weitere Logfiles, ausschließlich im Rahmen der maßgeblichen gesetzlichen Bestimmungen im notwendigen Umfang speichern und kann im gesetzlichen Rahmen eine Access-Statistik führen. Inhaltsdaten wird der Auftragnehmer nur kurzfristig, in dem aus technischen Gründen erforderlichen Mindestausmaß speichern.
4.2 Der Auftragnehmer und seine Mitarbeiter unterliegen dem Fernmeldegeheimnis gemäß TKG und den Geheimhaltungsverpflichtungen des Datenschutzgesetzes. Routing- und Domaininformationen müssen jedoch weitergegeben werden.
4.3 Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass der Auftragnehmer nicht verpflichtet bzw. nicht berechtigt ist, für den Kunden bestimmte Inhaltsdaten (von Dritten) auf unbegrenzte Zeit zu speichern und abrufbereit zu halten. Ruft der Kunde solche Daten innerhalb von 3 Werktagen nicht ab, so kann der Auftragnehmer keine Haftung für die weitere Abrufbarkeit übernehmen.
4.4 Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass der Auftragnehmer im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen verpflichtet sein kann, an der Überwachung des Fernmeldeverkehrs mitzuwirken. Handlungen des Auftragnehmers aufgrund dieser Verpflichtung können daher keinerlei Ansprüche des Kunden auslösen.
5. Datensicherheit
5.1 Der Auftragnehmer wird alle technisch möglichen und zumutbaren Maßnahmen ergreifen, um die bei ihm gespeicherten Daten zu schützen. Er ist nicht dafür verantwortlich, wenn es Dritten dennoch gelingt, sich auf rechtswidrige Weise Zugang zu den Daten zu verschaffen. Um den notwendigen Schutz der Daten zu gewährleisten, ist der Kunde verpflichtet, Passwörter geheim zu halten. Er haftet für alle Schäden, die sich aus der Verletzung dieser Verpflichtung ergeben. Für die Sicherung seiner Daten ist der Kunde, wenn nichts anderes vereinbart wurde, selbst verantwortlich. Der Auftragnehmer empfiehlt dem Kunden den Einsatz eines "Firewall-Systems" sowie eines Virus-Wall-Systems.
6. Besondere Verpflichtungen des Kunden
6.1 Der Kunde wird ausdrücklich auf die Vorschriften des Pornographie-Gesetzes, des Verbotsgesetzes, des Urheberrechtsgesetzes und die weiteren, einschlägigen insbesondere strafgesetzlichen und wettbewerbsrechtlichen Vorschriften hingewiesen, wonach die Vermittlung, Verbreitung und Ausstellung bestimmter Inhalte gesetzlichen Beschränkungen unterliegt bzw. untersagt ist.
Der Kunde verpflichtet sich, alle Rechtsvorschriften zu beachten und gegenüber dem Auftragnehmer die alleinige Verantwortung für deren Einhaltung zu übernehmen.
Der Kunde verpflichtet sich, den Auftragnehmer vollständig schad- und klaglos zu halten, falls letzterer wegen vom Kunden in den Verkehr gebrachter Inhalte in Anspruch genommen wird.
Wird der Auftragnehmer entsprechend in Anspruch genommen, so steht ihm allein die Entscheidung zu, wie er darauf reagiert, ohne dass der für den Inhalt verantwortliche Kunde den Einwand unzureichender Rechtsverteidigung erheben könnte.
6.2 Der Kunde hat insbesondere alle angemessenen Sorgfaltsmaßnahmen zu treffen, um zu verhindern, dass Personen unter 18 Jahren über den Internet-Dienst Kenntnis von aufgrund gesetzlicher Vorschriften für sie verbotene Inhalte erlangen.
Der Kunde verpflichtet sich zur Einhaltung der Vorschriften des TKG und der einschlägigen Normen in der jeweils geltenden Fassung, insbesondere der Unterlassung der Verwendung von Telekommunikationsanlagen für anzeigepflichtige Dienste ohne vorherige Anzeige oder für konzessionspflichtige Dienste.
(Version 1.0, Stand Mai 2008)
